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Moderne Manager haben Zeit, über das Wesentliche nachzudenken. Ein Manager wird dafür bezahlt, daß er die großen Fragen seines Unternehmens sauber durchdenkt.

Peter F. Drucker

Fachliche Begleitung und Kontrolle - Beirat und Aufsichtsrat

Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es verpflichtend, in den Aufsichtsrat mindestens einen Finanzexperten zu berufen.

Während diese Vorschrift zwingend für kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt, strahlt diese Festlegung nach herrschender Meinung als "Best Practice" auch auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche mit fakultativen Kontrollgremien aus.

  • Sie möchten die Finanzexpertise in Ihrem Beirat stärken?

  • Sie suchen einen Finanzexperten für den Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss?

  • Sie wünschen Unterstützung bei Ihrer laufenden Aufsichtsrats-/Beiratsarbeit?

Als Finanzexperten (nach § 100 (5) AktG) gewähleisten wir die Finanzexpertise in ihrem fakultativen oder obligatorischen Aufsichtsorgan. 

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen in Aufsichts- und Beitratsmandaten sowie Prüfungsausschüssen für Unternehmen der DACH Region.

Stärken Sie finanzexpertise und Risikoresilienz ihres Unternehmens.