Fachliche Begleitung und Kontrolle - Beirat und Aufsichtsrat
Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es verpflichtend, in den Aufsichtsrat mindestens einen Finanzexperten zu berufen. Während diese Vorschrift zwingend für kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt, strahlt diese Festlegung nach herrschender Meinung als "Best Practice" auch auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche mit fakultativen Kontrollgremien aus.
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